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LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 1 R 359/13 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 1 R 359/13 (https://dejure.org/2015,105040)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 1 R 359/13 (https://dejure.org/2015,105040)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 29.08.2013 - S 15 R 220/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 1 R 359/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 1 R 359/13
Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Kälte oder Nässe zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, Beschluss vom 19.06.1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).